Hilfsmittel in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind Gegenstände oder Systeme, die auf ärztliche Verordnung hin zur Unterstützung, Behandlung, Linderung oder Kompensation von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Rollstühle, Hörgeräte, orthopädische Einlagen oder Blutzuckermessgeräte.
Die Kostenerstattung für solche Hilfsmittel ist in den Tarifbedingungen der jeweiligen PKV festgelegt und kann erheblich variieren. Einige Versicherer bieten spezielle Hilfsmittelkataloge oder -verzeichnisse an, die detailliert auflisten, welche Hilfsmittel erstattet werden und unter welchen Bedingungen die Erstattung erfolgt.
Die Übernahme der Kosten hängt zumeist von der medizinischen Notwendigkeit und der Art des Hilfsmittels ab. Versicherte sollten daher vor Anschaffung eines Hilfsmittels die genauen Tarifbedingungen prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit ihrer Versicherung halten, um sicherzustellen, dass die Kosten für das benötigte Hilfsmittel übernommen werden.