In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind Leistungen von Heilpraktikern eine ergänzende Option zum klassischen medizinischen Leistungsspektrum. Diese Leistungen umfassen naturheilkundliche Behandlungen und Therapien, die von Heilpraktikern durchgeführt werden.
Die Erstattung für Heilpraktiker-Leistungen ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zunächst muss der Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz zugelassen sein, was eine amtsärztliche Überprüfung seiner Qualifikationen voraussetzt.
Darüber hinaus hängt die Kostenübernahme durch die PKV von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Nicht jeder Tarif schließt Heilpraktikerleistungen ein, und bei Tarifen, die dies tun, kann der Umfang der Erstattung variieren. Oftmals werden Leistungen bis zu einem bestimmten Höchstsatz oder Prozentsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.
Versicherte, die Wert auf naturheilkundliche Behandlungsmethoden legen, sollten daher bei der Wahl ihres PKV-Tarifs auf die Einschlussmöglichkeit und das Erstattungsniveau für Heilpraktikerleistungen achten.