Unter Heilmitteln in der privaten Krankenversicherung (PKV) versteht man therapeutische Maßnahmen und Behandlungen, die auf ärztliche Verordnung hin zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise physiotherapeutische Behandlungen, Ergotherapie, Logopädie, sowie Massagen und hydrotherapeutische Anwendungen.
Die Kostenübernahme für diese Heilmittel durch die PKV ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Eine ärztliche Verordnung muss vorliegen, und die Behandlungen müssen von qualifizierten Therapeuten durchgeführt werden.
Zudem richten sich die erstattungsfähigen Heilmittel und die Höhe der Kostenerstattung nach dem jeweiligen Versicherungstarif und den vereinbarten Leistungsbausteinen. Einige Tarife können Begrenzungen hinsichtlich der Anzahl der Sitzungen oder der Höhe der Kostenübernahme vorsehen.