Im Grundschutztarif der privaten Krankenversicherung (PKV), der auch als Basistarif bezeichnet wird, erhalten Privatversicherte eine fundamentale Absicherung. Diese orientiert sich in ihrem Leistungsumfang an dem der gesetzlichen Krankenversicherung, ist jedoch speziell auf die Bedürfnisse von Privatversicherten zugeschnitten.
r richtet sich vor allem an Personen, die aus verschiedenen Gründen, beispielsweise wegen hoher Beiträge oder eines Wechsels in der persönlichen Lebenssituation, ihren ursprünglichen PKV-Schutz nicht mehr aufrechterhalten können oder wollen. Der Tarif ist so gestaltet, dass die Beitragshöhe für Versicherte erschwinglich bleibt, wobei die Beiträge durch gesetzliche Vorgaben nach oben begrenzt sind. Hierdurch wird gewährleistet, dass auch Versicherte in finanziell schwierigen Situationen einen Zugang zu einer grundlegenden medizinischen Versorgung haben.
Zu den Leistungen des Grundschutztarifs gehören unter anderem die Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, wobei sich die Erstattungen in der Regel auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung beschränken. Ebenso ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen, deren Höhe sich am Einkommen des Versicherten orientieren kann, um die Beiträge weiter zu senken.