Die Gesundheitsprüfung ist ein zentrales Element beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV). Sie dient dazu, das individuelle Gesundheitsrisiko des Antragstellers zu bewerten. Auf Basis dieser Bewertung entscheidet die Versicherungsgesellschaft über die Annahme des Antrags, die Höhe der Beiträge und über eventuell notwendige Risikozuschläge.
Bei der Gesundheitsprüfung werden vom Antragsteller Auskünfte über seinen aktuellen Gesundheitszustand sowie über frühere Erkrankungen verlangt. Diese Informationen ermöglichen es der Versicherung, das Risiko für zukünftige Leistungsansprüche einzuschätzen.
Ein Risikozuschlag kann angewendet werden, wenn bei der Gesundheitsprüfung Vorerkrankungen oder besondere Gesundheitsrisiken festgestellt werden, die ein höheres Leistungsrisiko für die Versicherung darstellen. Solche Zuschläge erhöhen die monatlichen Beiträge des Versicherten, um das erhöhte Risiko abzudecken.
Beim Abschluss eines Basistarifs in der PKV, der jedem Bürger unabhängig von Vorerkrankungen oder Alter offensteht und Leistungen ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung bietet, wird auf Risikozuschläge verzichtet. Der Basistarif garantiert somit auch Personen mit hohem Gesundheitsrisiko einen Versicherungsschutz ohne zusätzliche finanzielle Belastungen durch Risikozuschläge. Jedoch sind die Beiträge im Basistarif generell höher angesetzt als in individuell kalkulierten Tarifen, reflektieren aber das Prinzip der Solidarität und den gesetzlichen Auftrag, jedem einen Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen.