Beihilfeberechtigung in der privaten Krankenversicherung besteht für Staatsbedienstete, einschließlich Beamte, Soldaten, Berufsrichter, und ihre direkten Familienangehörigen, sofern sie im Dienstverhältnis zum Staat stehen. Diese Regelung ermöglicht es ihnen, staatliche Unterstützung für einen Teil ihrer Gesundheitskosten zu erhalten.
Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheits-, Pflege- oder Geburtskosten ab. Der Umfang der Beihilfeberechtigung und der Prozentsatz der Kostenübernahme variieren je nach Bundesland, Dienstherr und individuellem Status der beihilfeberechtigten Person.
In der Regel übernimmt die Beihilfe einen festgelegten Prozentsatz der anfallenden Gesundheitskosten, während der verbleibende Teil durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden muss. Diese private Krankenversicherung wird häufig als Restkostenversicherung bezeichnet und ist speziell auf die Bedürfnisse von Beihilfeberechtigten zugeschnitten, um die Kosten zu übernehmen, die nicht von der Beihilfe gedeckt sind.
Für die Antragstellung und Inanspruchnahme der Beihilfe ist es erforderlich, dass die beihilfeberechtigte Person bei ihrem Dienstherrn entsprechende Anträge stellt und die notwendigen Nachweise über entstandene Gesundheitskosten einreicht. Die genauen Regelungen und Anspruchsvoraussetzungen sind in den Beihilfeverordnungen der jeweiligen Bundesländer oder des Bundes festgelegt.