Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegen, haben die Möglichkeit, sich für eine private Krankenversicherung (PKV) zu entscheiden und sich somit von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien zu lassen. Diese Grenze wird jährlich neu festgesetzt. Einmal getroffen, ist die Entscheidung für die PKV in der Regel dauerhaft und nicht einfach rückgängig zu machen. Selbstständige und Freiberufler hingegen sind nicht gesetzlich krankenversichert und können sich direkt in der PKV versichern, ohne eine Befreiung beantragen zu müssen.
Beamte, Richter und bestimmte Gruppen von Selbständigen können sich ebenfalls von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, da für sie Sonderregelungen gelten, die eine Absicherung über berufsständische Versorgungswerke oder die Beihilfe vorsehen.
Studenten, die bei Beginn des Studiums privat versichert sind oder sich während des Studiums privat versichern möchten, müssen ebenfalls eine Befreiung von der studentischen Pflichtversicherung in der GKV beantragen. Diese Befreiung gilt dann für die gesamte Studienzeit.
Wichtig zu beachten ist, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht gut überlegt sein sollte. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Umständen und oft nur bis zu einem bestimmten Alter möglich. Vor allem für ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen kann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig oder unmöglich sein.