In der privaten Krankenversicherung (PKV) beziehen sich Arztleistungen auf die medizinischen Behandlungen und Services, die von Ärzten und medizinischem Fachpersonal erbracht werden und über den Versicherungsschutz abgedeckt sind.
Diese Leistungen umfassen ein breites Spektrum an medizinischen Maßnahmen, von der Diagnostik über die Therapie bis hin zur Nachsorge. Die Abrechnung der Arztleistungen erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die es ermöglicht, je nach vereinbartem Tarif und Leistungsumfang, über die Basisversorgung hinausgehende Honorare zu erstatten.
Versicherte können zwischen verschiedenen Tarifen wählen, die von Regelleistungen, die eine grundlegende medizinische Versorgung sicherstellen, bis hin zu Zusatzleistungen reichen, welche erweiterte medizinische Maßnahmen und höhere Kostenerstattungen ermöglichen.
Die private Krankenversicherung bietet somit die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell nach den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen zu gestalten, wobei die Kosten für Arztleistungen entsprechend des gewählten Tarifs und der GOÄ übernommen werden.