Der Prozess der Antragsstellung in der privaten Krankenversicherung (PKV) beginnt mit der Auswahl des passenden Tarifs, der den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers entspricht. Nachdem eine Entscheidung für einen spezifischen Tarif getroffen wurde, folgt die Ausfüllung des Antragsformulars. In diesem Formular werden neben den persönlichen Daten auch detaillierte Angaben zur Gesundheitshistorie und zum aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers verlangt. Die Offenlegung dieser Informationen ermöglicht es dem Versicherer, das individuelle Risiko zu bewerten.
Wichtig ist dabei die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen, da Unrichtigkeiten oder Auslassungen später zu einer Ablehnung von Leistungsansprüchen oder zur Annullierung des Vertrages führen können. Nach Einreichung des Antrags erfolgt eine Risikoprüfung durch den Versicherer. Diese Prüfung kann unter Umständen die Einholung zusätzlicher medizinischer Gutachten oder eine gesundheitliche Untersuchung umfassen.
Sobald die Risikoprüfung abgeschlossen ist, entscheidet die Versicherungsgesellschaft über die Annahme des Antrags. Der Antragsteller wird dann über das Ergebnis informiert. Bei Annahme des Antrags erhält der Versicherte seine Versicherungspolice und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den Umfang des Versicherungsschutzes detailliert beschreiben. Zu diesem Zeitpunkt wird der Versicherte auch über seine Rechte und Pflichten, einschließlich der Beitragszahlungen und der Vorgehensweise im Leistungsfall, aufgeklärt.
In Deutschland besteht seit 2009 Versicherungspflicht, die besagt, dass jede Person über einen Krankenversicherungsschutz verfügen muss. Personen, die sich für eine PKV entscheiden, müssen sich daher bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichern. Für diejenigen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes Schwierigkeiten haben, einen regulären Tarif zu erhalten, gibt es den Basistarif, der eine Annahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung beinhaltet, allerdings mit einem eingeschränkten Leistungsumfang und höheren Beiträgen verbunden sein kann.