Der Prozess der Antragsannahme in der privaten Krankenversicherung beginnt mit der Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars durch den Interessenten. In diesem Formular werden neben persönlichen Daten auch detaillierte Informationen zu Gesundheitszustand, Vorerkrankungen und gegebenenfalls zu laufenden Behandlungen erfragt. Diese Angaben sind für den Versicherer entscheidend, um das individuelle Risiko des Antragstellers zu bewerten und über die Annahme des Antrags sowie die Konditionen des Versicherungsschutzes zu entscheiden.
Nach Einreichung des Antrags führt die Versicherungsgesellschaft eine Risikoprüfung durch. Dabei kann es vorkommen, dass der Versicherer zusätzliche medizinische Unterlagen oder eine ärztliche Untersuchung anfordert, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Basierend auf dieser Risikobewertung entscheidet die Versicherung, ob der Antrag angenommen wird, und zu welchen Bedingungen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer den Antrag unter Standardbedingungen annimmt, Risikozuschläge erhebt, bestimmte Leistungsausschlüsse festlegt oder den Antrag in seltenen Fällen auch ablehnt.
Bei Annahme des Antrags erhält der Antragsteller eine Police, die den Versicherungsschutz dokumentiert, sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Versicherungsschutz, sofern nicht anders vereinbart. Der Versicherte hat nach Erhalt der Police eine gesetzlich festgelegte Widerrufsfrist, innerhalb derer er den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Die Länge dieser Frist ist in den Vertragsunterlagen angegeben und beträgt in der Regel 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice.
Mit der Einführung der Krankenversicherungspflicht im Jahr 2009 in Deutschland wurde auch der Basistarif in der privaten Krankenversicherung etabliert. Der Basistarif gewährleistet, dass niemand aufgrund seines Gesundheitszustandes von einem grundlegenden Krankenversicherungsschutz ausgeschlossen wird. Für den Basistarif gilt eine Annahmepflicht für die Versicherer, das heißt, sie müssen jeden Antragsteller unabhängig von Vorerkrankungen oder Alter versichern.