Der Anrechnungsbetrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein finanzieller Wert, der bei einem Wechsel des Versicherers oder des Tarifs innerhalb derselben Gesellschaft auf die neue Prämie oder die Wartezeiten angerechnet wird. Dieser Betrag steht für die bereits angesparten Alterungsrückstellungen oder für geleistete Vorzahlungen, die der Versicherte in seinem bisherigen Tarif angesammelt hat. Die Funktion des Anrechnungsbetrags ist es, dem Versicherten bei einem Tarifwechsel einen Teil der finanziellen Vorteile zu erhalten, die er durch seine bisherigen Beitragszahlungen erworben hat.
Insbesondere bei einem Wechsel in einen anderen Tarif innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft wird der Anrechnungsbetrag dazu verwendet, die Prämienhöhe im neuen Tarif zu reduzieren oder bereits erfüllte Wartezeiten aus dem alten Tarif zu übernehmen. Dies soll den Versicherten davor schützen, bei einem Tarifwechsel finanziell benachteiligt zu werden, insbesondere wenn sie bereits lange Zeit Beiträge in einen Tarif eingezahlt haben.
Bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft kann der Anrechnungsbetrag unter bestimmten Umständen ebenfalls berücksichtigt werden, insbesondere seit der Einführung der Portabilität der Alterungsrückstellungen für Neuverträge ab 2009. Dies ermöglicht es Versicherten, einen Teil ihrer angesparten Alterungsrückstellungen mitzunehmen und im neuen Vertrag anrechnen zu lassen, was zu niedrigeren Prämien im neuen Vertrag führen kann.