In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es grundsätzlich keine allgemeine Annahmepflicht für die Versicherer, jeden Antragsteller zu versichern. Dies bedeutet, dass private Krankenversicherungen das Recht haben, Anträge auf Basis individueller Risikobewertungen abzulehnen, beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen oder hohem Alter des Antragstellers. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine Annahmepflicht besteht, um den Versicherungsschutz für bestimmte Personengruppen zu gewährleisten.
Eine solche Ausnahme stellt der Basistarif dar. Seit 2009 sind private Krankenversicherungen gesetzlich verpflichtet, jeden Antragsteller unabhängig von seinem Gesundheitszustand im Basistarif zu versichern. Dieser Tarif ist besonders für Personen gedacht, die sonst keinen Versicherungsschutz erhalten würden. Der Basistarif gewährleistet eine Grundversorgung, die in etwa dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, allerdings sind die Beiträge für den Basistarif oft höher als für andere Tarife.
Des Weiteren besteht eine Annahmepflicht für die Nachversicherung von Kindern und Adoptivkindern ohne Gesundheitsprüfung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ermöglicht es Versicherten, ihre neugeborenen oder adoptierten Kinder ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse in die Familienversicherung aufzunehmen.
Für beihilfeberechtigte Beamte und deren Angehörige bieten private Krankenversicherungen spezielle Tarife an, die sogenannten Restkostentarife. Diese Tarife ergänzen die staatliche Beihilfe, sodass zusammen mit der Beihilfeleistung ein umfassender Versicherungsschutz entsteht. Auch in diesem Segment können Versicherer nicht einfach Anträge ablehnen, da es sich um eine ergänzende Absicherung handelt, die auf die besondere Situation von Beamten zugeschnitten ist.
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass auch Personen mit höherem Risiko oder besonderen Ansprüchen einen grundlegenden Versicherungsschutz erhalten können.