Arzt und einem Patienten, Behandlungen über die Gebührensätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus zu berechnen. Dieses Vorgehen erlaubt es Ärzten, für besondere Leistungen, die über den Rahmen der üblichen medizinischen Versorgung hinausgehen, Honorare zu vereinbaren, die über den maximalen Sätzen der GOÄ liegen.
Die Abdingung setzt voraus, dass der Patient vor Beginn der Behandlung ausdrücklich und schriftlich sein Einverständnis gibt, für die höheren Kosten aufzukommen. Dies ist insbesondere relevant, da nicht alle privaten Krankenversicherungen Kosten erstatten, die über den regulären GOÄ-Sätzen liegen. Versicherte müssen daher in solchen Fällen die Differenz selbst tragen.
Die Möglichkeit der Abdingung ermöglicht eine individuellere und möglicherweise hochwertigere medizinische Versorgung, setzt aber auch eine transparente Kommunikation über die entstehenden Kosten voraus. Versicherte sollten sich vor Zustimmung zu einer abweichenden Vereinbarung bei ihrer Krankenversicherung über die Übernahme der zusätzlichen Kosten informieren.