Die Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung (PKV) folgt dem Prinzip, dass Versicherte zunächst die Kosten für medizinische Behandlungen selbst bezahlen und anschließend bei ihrer Versicherung die Erstattung beantragen. Dieses Verfahren ermöglicht Versicherten eine flexible Wahl ihrer medizinischen Dienstleister, setzt jedoch voraus, dass sie die finanziellen Mittel für die Vorfinanzierung der Behandlungskosten haben.
Nach Erhalt der medizinischen Leistung erhalten Versicherte eine Rechnung vom Leistungserbringer, die detailliert alle erbrachten Leistungen und die dafür anfallenden Kosten auflistet. Diese Rechnung muss dann innerhalb der von der Versicherung festgelegten Frist, die in den Versicherungsbedingungen definiert ist, zur Erstattung eingereicht werden. Die Versicherung prüft die eingereichten Belege auf ihre Übereinstimmung mit dem vereinbarten Versicherungsschutz und erstattet die Kosten entsprechend dem Tarif. Die Dauer bis zur Erstattung kann je nach Versicherung und Komplexität des Falls variieren, jedoch sind die Versicherer in der Regel bemüht, die Erstattung zügig vorzunehmen.
Ein wichtiger Aspekt bei der Kostenerstattung ist die Selbstbeteiligung, die in vielen Tarifen der PKV vorgesehen ist. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Versicherte selbst tragen müssen, bevor die Versicherung Leistungen erstattet. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann individuell vereinbart werden und hat direkten Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrags: Eine höhere Selbstbeteiligung führt in der Regel zu niedrigeren monatlichen Beiträgen.
Für verschiedene Berufsgruppen, wie Beamte oder Selbstständige, gelten in der PKV besondere Kostengrenzen und Erstattungsmodalitäten. Beamte erhalten beispielsweise eine Beihilfe von ihrem Dienstherrn, die einen Teil der Krankheitskosten abdeckt. Die PKV ergänzt diese Beihilfe, um die vollständige Abdeckung der medizinischen Kosten zu gewährleisten. Beamte müssen daher eine PKV wählen, die die Erstattung so regelt, dass sie in Kombination mit der Beihilfe die gesamten Kosten abdeckt. Die Kostengrenze richtet sich hier nach dem Umfang der Beihilfeberechtigung, die je nach Bundesland und Status variieren kann.
Selbstständige hingegen haben keine derartige staatliche Unterstützung und müssen die gesamten Krankheitskosten über ihre PKV absichern. Für sie ist es besonders wichtig, eine Versicherung zu wählen, die eine umfassende Kostenerstattung bietet. Gleichzeitig müssen Selbstständige die Höhe ihrer Selbstbeteiligung sorgfältig wählen, da diese direkt ihre Versicherungsprämien beeinflusst
Im Unterschied zum Sachleistungsprinzip, bei dem die GKV direkt mit den Leistungserbringern abrechnet, bietet das Kostenerstattungsprinzip der PKV den Versicherten eine größere Freiheit bei der Wahl ihrer Ärzte und Therapeuten.