In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, eine private Krankenversicherung (PKV) parallel zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu unterhalten, insbesondere wenn das Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Diese Konstellation tritt allerdings selten auf, da in der Regel entweder die Mitgliedschaft in der GKV oder der vollständige Wechsel in die PKV vorgenommen wird, abhängig vom Einkommen und individuellen Bedürfnissen.
Eine Doppelversicherung in PKV und GKV kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, etwa wenn eine Rückkehr in die GKV angestrebt wird und die PKV als Anwartschaftsversicherung geführt wird. Diese Anwartschaftsversicherung ermöglicht es, die PKV bei Bedarf ohne erneute Gesundheitsprüfung zu reaktivieren, was besonders bei einem Wechsel des beruflichen Status oder bei Veränderungen im Einkommen relevant sein kann.
Der Sinn einer doppelten Versicherung liegt vor allem in der Absicherung spezifischer Risiken oder in der Erhaltung von Leistungsansprüchen, die über das Niveau der GKV hinausgehen. Jedoch sollten die zusätzlichen Kosten und der administrative Aufwand, der mit zwei Krankenversicherungen einhergeht, nicht unterschätzt werden.