Innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung, wie sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekannt ist. Stattdessen muss für jedes Familienmitglied, das abgesichert werden soll, ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Dies betrifft sowohl Ehepartner als auch Kinder. Eine wichtige Ergänzung hierzu ist die Kindernachversicherung für neugeborene Kinder, die es ermöglicht, dass Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten in die PKV aufgenommen werden können, sofern der Versicherungsabschluss innerhalb einer bestimmten Frist nach der Geburt erfolgt.
Für werdende Mütter in der PKV sind Leistungen rund um die Schwangerschaft und Geburt, einschließlich eines privat geregelten Mutterschaftsgeldes, Teil des Versicherungsschutzes. Das privat gezahlte Mutterschaftsgeld kann dabei abhängig vom gewählten Tarif variieren und dient dazu, Einkommensverluste rund um den Geburtszeitraum abzufedern.
Während der Elternzeit können Versicherte ihre private Krankenversicherung unter bestimmten Bedingungen anpassen, um Beiträge zu sparen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz temporär auf einen Basistarif mit geringeren Beiträgen, aber auch eingeschränktem Leistungsumfang umzustellen.
Für angestellte Arbeitnehmer, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind und in Elternzeit gehen, zahlt der Arbeitgeber in der Regel für bis zu drei Monate weiterhin den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Danach sind die Versicherten selbst für die vollständige Zahlung der Beiträge verantwortlich. Selbstständige, die bereits privat versichert sind, müssen ihre Beiträge zur Krankenversicherung während der Elternzeit komplett selbst tragen, können aber gegebenenfalls ihren Tarif anpassen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.