Die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung (PKV) mit Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Problemen einzutreten, hängt maßgeblich von der Art und Schwere der Vorerkrankungen ab. Im Rahmen des Antragsprozesses für eine PKV werden umfangreiche Gesundheitsfragen gestellt, um das Risiko für den Versicherer zu ermitteln. Die Beantwortung dieser Fragen muss wahrheitsgemäß erfolgen, da eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung später zur Anfechtung des Vertrages oder zur Leistungsverweigerung führen kann.
Bei Vorliegen von Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Problemen kann der Versicherer verschiedene Maßnahmen ergreifen, um das erhöhte Risiko zu kompensieren. Dazu gehören Risikozuschläge auf die Versicherungsprämien, die Erhebung eines befristeten oder unbefristeten Leistungsausschlusses für bestimmte Erkrankungen oder die komplette Ablehnung des Antrags. Ein Risikozuschlag kann beispielsweise auch für Personen mit einem erhöhten Body-Mass-Index (BMI) anfallen, da ein hoher BMI mit einem gesteigerten Risiko für bestimmte Krankheiten verbunden ist.
Es gibt bestimmte Krankheiten, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung durch den Versicherer besonders hoch ist. Dazu zählen chronische Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bestimmte Krebsarten oder schwere psychische Erkrankungen. In solchen Fällen bewerten die Versicherer das Risiko oft als zu hoch, um eine Versicherung zu standardmäßigen Konditionen anzubieten.
Im Gegensatz zur PKV gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Risikoprüfung. Die GKV ist verpflichtet, Mitglieder unabhängig von ihrem Gesundheitszustand aufzunehmen, was für Personen mit schweren Vorerkrankungen oder hohem Risiko eine wichtige Absicherung darstellt.
In einigen Fällen kann auch die Option einer Zusatzversicherung in Erwägung gezogen werden, um spezifische Leistungen zu verbessern, während die Grundabsicherung in der GKV verbleibt.