Ältere PKV-Versicherte und Rentenbezieher haben die Möglichkeit in den Standardtarif ihres Versicherungsunternehmens zu wechseln. Dieser Wechsel ermöglicht die Anrechnung der Alterungsrückstellung. Nur Personen, die bereits am 31. Dezember 2008 in ihrer PKV versichert waren, können diese Möglichkeit nutzen.
Der Beitrag im Standardtarif ist auf den zum 1. Januar 2023 geltenden maximalen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 728,18 Euro begrenzt.
Ehepaare haben die Begrenzung ihres Beitrags auf 150 Prozent des Höchstbeitrags der GKV.
Die Leistungen im Standardtarif ähneln dem Leistungsumfang der GKV.
Im Standardtarif können keine privaten Zusatzversicherungen abgeschlossen oder beibehalten werden.