Folgende Personen können sich im Basistarif versichern:
- Personen, die seit dem 1. Januar 2009 ihren Versicherungsvertrag in der PKV abgeschlossen haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
- Privat krankenversicherte Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die entweder das 55. Lebensjahr vollendet haben oder das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften beziehen,
- Personen ohne Versicherungsschutz in Deutschland, die entweder ehemals in der PKV versichert waren oder der PKV zuzuordnen sind,
- Freiwillige Mitglieder der GKV, die innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Wechselmöglichkeit zur PKV sind,
- Beihilfeberechtigte Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die ihren Beihilfeanspruch ergänzen möchten.