In der PKV sind die Prämien unabhängig vom Einkommen. Die Prämienzahlung kann trotz niedrigerem Einkommen nicht reduziert werden. Wenn die Prämienzahlungen zu hoch sind, gibt es Möglichkeiten, die Prämie zu senken.
Bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts können staatliche Grundsicherungssysteme finanzielle Unterstützung leisten. Die staatliche Unterstützung ist nicht auf einen bestimmten Sozialtarif wie den Basistarif oder Standardtarif beschränkt.
Auch der bisherige PKV-Tarif kann staatlich bezuschusst werden. Der maximale Zuschuss oder der bei der Bedarfsprüfung berücksichtigte Beitrag ist auf die Hälfte des Beitrags im Basistarif begrenzt (Stand 1. Januar 2023: 403,99 Euro).
Bezieher von Bürgergeld nach SGB II und Sozialhilfe nach SGB XII können in bestimmten Fällen einen Zuschuss zu den PKV-Versicherungsbeiträgen erhalten.
Sozialhilfeempfänger können unter bestimmten Voraussetzungen den Beitrag direkt vom Einkommen abziehen und dadurch ihren Sozialhilfeanspruch erhöhen oder als zusätzlichen Bedarf geltend machen.
Diese Regelungen gelten auch für Personen, die vor dem Bezug von Sozialleistungen privat krankenversichert waren oder bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und selbstständig tätig sind oder versicherungsfrei in der GKV waren.
Ein Anspruch auf Unterstützung kann auch bestehen, wenn die Zahlung der Prämie dazu führen würde, dass die Person hilfebedürftig wird.
Um einen Anspruch prüfen zu lassen, sollte der zuständige Grundsicherungsträger kontaktiert werden.