Privat Krankenversicherte zahlen in jüngeren Jahren eine Prämie, die nicht komplett zur Absicherung der jährlichen Krankheitsfälle benötigt wird. Ein Teil dieser Prämie wird für eine Alterungsrückstellung verwendet, um die höheren Krankheitskosten im Alter abzusichern.
Die Kosten im Alter werden aus den Prämien und der Alterungsrückstellung finanziert.
Beim Wechsel innerhalb desselben Versicherungsunternehmens wird die finanzierte Alterungsrückstellung vollständig auf den neuen Tarif übertragen.
Es besteht die Möglichkeit, die Alterungsrückstellung beim Wechsel des Versicherungsunternehmens mitzunehmen, jedoch nur für Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden. In diesem Fall ist das bisherige Unternehmen verpflichtet, die aufgebaute Alterungsrückstellung für den Teil der Versicherung, der dem Basistarif entspricht, zu übertragen. Diese Regelung findet Anwendung, unabhängig davon, ob der Versicherte in den Basistarif oder einen anderen Tarif des neuen Versicherungsunternehmens wechselt.