Über 10% der Deutschen sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, bei der grundsätzlich Vertragsfreiheit gilt.
Antragsteller können sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen ihrer Wahl um Aufnahme bewerben, jedoch kann der Versicherer den Antrag aufgrund von Vorerkrankungen oder des Alters ablehnen.
In einigen Fällen kann der Versicherer einen Vertrag unter Auflagen anbieten, wie einem Risikozuschlag auf die Prämie oder dem Ausschluss von Leistungen für bestehende Krankheiten.
Es besteht eine Ausnahme für Personen, die die Voraussetzungen für eine Versicherung im Basistarif erfüllen und sich in diesem Tarif versichern können.
Personen, die privat krankenversichert sind, müssen außerdem eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.