Beim Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung berücksichtigen viele primär ihre eigenen Kündigungsrechte, übersehen jedoch, dass auch die Versicherungsgesellschaft unter gewissen Bedingungen den Vertrag beenden kann.
Dies geschieht in der Regel aus folgenden Gründen:
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Nichtzahlung der Prämien: Wenn ein Versicherungsnehmer seine Beiträge nicht fristgerecht zahlt, hat die Versicherung das Recht, nach einer erfolglosen Mahnung den Vertrag zu kündigen.
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Nach einem Schadensfall: Es ist nicht unüblich, dass eine Rechtsschutz-Versicherung nach Eintritt und Abwicklung eines Schadensfalls kündigt. Dies geschieht insbesondere, wenn mehrere Fälle in kurzer Zeit eintreten und die Versicherung das Risiko als zu hoch einstuft.
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Täuschung oder Betrug: Wenn festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat oder versucht hat, die Versicherung zu betrügen, beispielsweise durch das Vortäuschen eines Rechtsstreits, hat die Versicherung das Recht zur fristlosen Kündigung.
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Änderung der Risikoverhältnisse: Wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages wurden, erheblich ändern und das Risiko für die Versicherung dadurch erhöht wird, kann dies ebenfalls ein Kündigungsgrund sein.