In der Rechtsschutz-Versicherung bezeichnet die Deckungszusage die vertragliche Bestätigung des Versicherers, dass die Kosten für ein bestimmtes rechtliches Verfahren übernommen werden. Dies ist ein zentraler Bestandteil der Rechtsschutz-Versicherung, da sie dem Versicherungsnehmer die finanzielle Sicherheit gibt, seine rechtlichen Interessen verfolgen zu können, ohne sich über die entstehenden Kosten sorgen zu müssen.
Die Deckungszusage wird in der Regel dann erteilt, wenn ein versichertes Risiko eintritt und der Versicherungsnehmer dies seinem Versicherer meldet. Nach Prüfung der Sachlage und der vertraglichen Bedingungen entscheidet der Versicherer, ob er die anfallenden Kosten übernimmt oder nicht. Es ist zu beachten, dass nicht automatisch für jeden Rechtsstreit eine Deckungszusage erteilt wird. Vielmehr muss der Fall innerhalb des im Vertrag festgelegten Rahmens liegen und die Aussichten auf Erfolg haben.
Einige Versicherer verlangen vor Erteilung der Deckungszusage eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst trägt. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann je nach Vertrag und Versicherer variieren.
Es ist wichtig, dass Versicherungsnehmer bei rechtlichen Streitigkeiten nicht eigenständig handeln, sondern immer zuerst Kontakt mit ihrem Rechtsschutzversicherer aufnehmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Kosten im Falle einer positiven Deckungszusage auch tatsächlich übernommen werden.