Im Bereich der Rechtsschutz-Versicherung bezeichnet Vorvertraglichkeit Ereignisse oder Handlungen, die vor dem Versicherungsabschluss stattfanden, aber erst nach Vertragsbeginn zu einem rechtlichen Konflikt führen.
Diese Konstellation kann zu Unsicherheiten führen, da viele potenzielle Versicherungsnehmer annehmen könnten, dass jegliche zukünftige Rechtsstreitigkeiten, unabhängig von deren Ursprung, durch ihre neu abgeschlossene Rechtsschutz-Versicherung gedeckt sind. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Ein Großteil der Rechtsschutzversicherer deckt Rechtsstreitigkeiten, die aus vorvertraglichen Ereignissen resultieren, nicht ab. Dies bedeutet konkret, dass wenn der Ursprung des Rechtsstreits vor dem Abschluss der Rechtsschutz-Versicherung lag, die Versicherung möglicherweise nicht für die Kosten des Streits aufkommt.
Der Hintergrund für diese Regelung ist recht einfach: Versicherungen möchten das Risiko einer hohen Schadenszahlung vermeiden, welches durch bereits bestehende oder vorhersehbare Konflikte entstehen könnte. Würden solche Fälle nicht ausgeschlossen, könnte dies potenziell dazu führen, dass Personen eine Rechtsschutz-Versicherung abschließen, genau weil sie wissen, dass ein Rechtsstreit unmittelbar bevorsteht.
Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Regelungen zur Vorvertraglichkeit je nach Versicherer und Tarif variieren können. Einige Versicherungsanbieter könnten in bestimmten Fällen dennoch Schutz für vorvertragliche Ereignisse bieten, oft gegen einen erhöhten Beitrag. Es empfiehlt sich daher, die jeweiligen Versicherungsbedingungen genau zu studieren und sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.