Grundsätzlich bietet die Rechtsschutz-Versicherung die Freiheit, den Anwalt selbst zu bestimmen. Dies bedeutet, dass Versicherte im Grunde zu jedem Rechtsanwalt gehen können, den sie bevorzugen. Die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung werden, abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung, von der Rechtsschutz-Versicherung übernommen, solange sie im vereinbarten Rahmen liegen.
Jedoch gibt es auch Versicherer, die sogenannte Vertragsanwälte oder -kanzleien haben. In solchen Fällen können die Versicherten Vorteile erhalten, wenn sie sich für einen solchen Vertragsanwalt entscheiden, wie beispielsweise niedrigere Selbstbeteiligungen oder spezielle Serviceleistungen. Dennoch bleibt es ihnen unbenommen, einen Anwalt ihrer Wahl zu konsultieren.
Wichtig ist dabei, vorab die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Hier finden sich Details zur Übernahme von Anwaltskosten und möglichen Besonderheiten im Rahmen der Versicherungsleistungen.
Es gibt allerdings Situationen, in denen die Rechtsschutz-Versicherung die Kosten nicht oder nicht vollständig übernimmt. Hierzu zählen zum Beispiel besonders hohe Honorare, die über dem üblichen Satz liegen, oder wenn der Versicherte ohne vorherige Absprache mit der Versicherung einen Anwalt beauftragt.
Es empfiehlt sich daher, vor der Beauftragung eines Anwalts mit der Rechtsschutz-Versicherung Kontakt aufzunehmen und sich über die Deckungszusage zu informieren. So kann sichergestellt werden, dass die Kosten später auch übernommen werden.