Das Inanspruchnehmen einer Rechtsschutz-Versicherung vollzieht sich in mehreren Schritten, wobei es essentiell ist, korrekt und fristgerecht vorzugehen, um die Leistungen der Versicherung vollumfänglich zu nutzen.
Versicherungspolice prüfen: Zunächst ist es notwendig, die Versicherungspolice zu überprüfen. Aus dieser geht hervor, welche Leistungen abgedeckt sind. Es ist zu beachten, dass nicht alle Rechtsschutzversicherungen sämtliche rechtlichen Problembereiche abdecken.
Schadensfall melden: Bei einem rechtlichen Problem sollte der Schadensfall umgehend der Rechtsschutz-Versicherung gemeldet werden. Hierbei sind genaue Angaben zum Sachverhalt, zu beteiligten Personen und möglichen Zeugen von Bedeutung. Viele Versicherungen bieten für solche Meldungen spezielle Hotlines oder Online-Formulare.
Rückmeldung abwarten: Nach einer Meldung prüft die Rechtsschutz-Versicherung den Fall und trifft eine Entscheidung bezüglich der Leistungsübernahme. Diese Prüfung kann, abhängig von der Komplexität des Falles, variieren.
Deckungszusage erhalten: Bei einer positiven Rückmeldung erfolgt in der Regel eine Deckungszusage. Diese bestätigt, dass die Versicherung die Kosten für den Rechtsstreit trägt.
Anwalt beauftragen: Mit einer vorliegenden Deckungszusage kann ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Dieser bespricht dann alle weiteren notwendigen Schritte und handelt im Interesse des Mandanten.
Abrechnung durchführen: Nach Beendigung des Falles rechnet der Anwalt direkt mit der Rechtsschutz-Versicherung ab. Dabei sollten eventuelle Selbstbeteiligungen beachtet werden, die vom Versicherungsnehmer getragen werden müssen.
Wichtig ist der Hinweis, dass nicht jeder Rechtsstreit von der Rechtsschutz-Versicherung gedeckt ist. In der Versicherungspolice festgelegte Ausschlüsse oder Wartezeiten können bestehen. Eine genaue Kenntnis der Konditionen und Bedingungen der jeweiligen Rechtsschutz-Versicherung ist somit empfehlenswert.