Die Rolle der Rechtsschutz-Versicherung bei der Kostenübernahme im Falle von Straftaten ist vielschichtig und nicht immer sofort klar ersichtlich.
Eine Straftat kann, unabhängig von der Position als Täter oder Opfer, erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. In solchen Fällen ist der Strafrechtsschutz, ein spezifischer Bestandteil der Rechtsschutz-Versicherung, von besonderer Bedeutung, da er sich direkt mit Strafsachen auseinandersetzt.
Für diejenigen, die in einem Strafverfahren als Beschuldigte gelten, kann die Rechtsschutz-Versicherung eine bedeutende finanzielle Stütze sein. Dies trifft jedoch in der Regel nur zu, wenn der Beschuldigte am Ende des Verfahrens freigesprochen wird oder das Verfahren eingestellt wird. Hierbei übernimmt die Versicherung die Anwalts- und möglicherweise anfallenden Gerichtskosten. Es ist jedoch zu beachten, dass viele Rechtsschutzversicherungen vorsätzliche Straftaten ausschließen. Das bedeutet, wenn jemand eine Straftat mit Absicht begeht und dies nachgewiesen wird, werden die Kosten von der Versicherung nicht übernommen.
Für Personen, die Opfer einer Straftat wurden, gibt es den Opferrechtsschutz. Dieser spezielle Rechtsschutz deckt die rechtlichen Kosten des Opfers ab, z.B. in Fällen, in denen das Opfer zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter geltend macht oder Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld fordert.
Es ist essenziell, sich bewusst zu sein, dass nicht jede Rechtsschutz-Versicherung automatisch den Straf- oder Opferrechtsschutz einschließt. Oftmals sind diese speziellen Deckungen Zusatzoptionen, die gesondert vereinbart werden müssen.