Die Verfügbarkeit einer Rechtsschutz-Versicherung, die unmittelbar nach Abschluss wirksam wird, ist ein häufiges Anliegen für Personen, die in eine akute Rechtslage geraten sind.
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Wartezeiten sind die Norm: Die Mehrheit der Rechtsschutzversicherungen implementiert eine sogenannte Wartezeit. Diese Zeit, oft drei Monate, dient als Puffer zwischen Vertragsunterzeichnung und Beginn des Versicherungsschutzes. Sie schützt Versicherer vor Verträgen, die kurz vor einem erwarteten Rechtsstreit abgeschlossen werden.
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Ausnahmen bestätigen die Regel: Es gibt Bereiche innerhalb der Rechtsschutz-Versicherung, bei denen keine Wartezeit anfällt. Typische Beispiele hierfür sind der Verkehrsrechtsschutz und der Strafrechtsschutz. In diesen Fällen tritt der Schutz meist unmittelbar nach Vertragsabschluss in Kraft.
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Spezialangebote: Einige Versicherungsgesellschaften bieten Tarife ohne Wartezeiten an. Diese können jedoch mit höheren Beiträgen einhergehen und eventuell bestimmte Einschränkungen im Leistungsumfang haben.
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Ausschluss von vorvertraglichen Streitigkeiten: Wichtig zu beachten ist, dass Rechtsstreitigkeiten, die bereits vor dem Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung entstanden sind, in der Regel nicht abgedeckt sind, selbst wenn der Tarif keine Wartezeit vorsieht.
Es empfiehlt sich stets, verschiedene Angebote gründlich zu vergleichen, um einen umfassenden Überblick über die zur Verfügung stehenden Optionen und deren Bedingungen zu erhalten.