Innerhalb einer Rechtsschutz-Versicherung spielt die Deckungssumme eine zentrale Rolle. Sie gibt den Höchstbetrag an, bis zu welchem die Versicherung die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt. Hierzu gehören nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch mögliche Kosten für Gutachter, Zeugen oder, in manchen Fällen, die Kosten der Gegenseite, falls diese vom Versicherten getragen werden müssen.
Die Deckungssumme stellt somit eine finanzielle Absicherung des Versicherten dar, um nicht im Falle eines Rechtsstreits auf hohen Kosten sitzenzubleiben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Versicherung nur bis zu diesem festgelegten Betrag leistet. Sollten die Kosten eines Rechtsstreits die Deckungssumme übersteigen, muss der Versicherte den darüber hinausgehenden Betrag selbst tragen.
In der Regel sind die in Europa üblichen Deckungssummen recht hoch angesetzt, oft im Bereich von mehreren hunderttausend Euros, um auch bei komplexen Rechtsstreitigkeiten ausreichenden Schutz zu bieten. Bei Rechtsstreitigkeiten außerhalb Europas kann die Deckungssumme jedoch variieren und ist oftmals niedriger.
Es ist zudem möglich, dass je nach Art des Rechtsstreits unterschiedliche Deckungssummen gelten. So könnte beispielsweise für einen Streit im Mietrecht eine andere Deckungssumme gelten als für einen im Verkehrsrecht.
Bei der Auswahl einer Rechtsschutz-Versicherung sollte daher neben anderen Faktoren auch auf die Höhe und die genaue Ausgestaltung der Deckungssumme geachtet werden. Sie bietet einen Hinweis darauf, inwieweit man im Falle eines Rechtsstreits finanziell geschützt ist.