Die Rechtsschutz-Versicherung deckt sowohl Einzelpersonen als auch häufig deren Familienmitglieder in juristischen Belangen ab.
Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel flexibel gestaltet, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Versicherungsnehmern gerecht zu werden. Grundsätzlich kann jeder, der einen Vertrag abschließt, von dieser Versicherung profitieren. Typischerweise gibt es verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen:
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Einzelrechtsschutz: Hierbei ist nur der Versicherungsnehmer selbst abgedeckt. Dies eignet sich für Einzelpersonen ohne Familie oder für diejenigen, die sicherstellen möchten, dass nur sie selbst versichert sind.
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Familienrechtsschutz: Diese Variante deckt den Versicherungsnehmer sowie dessen Familie ab. Hierunter fallen in der Regel der Ehepartner oder Lebenspartner und minderjährige Kinder. In manchen Tarifen können auch volljährige Kinder abgedeckt sein, sofern sie sich noch in einer Ausbildung befinden oder bestimmte andere Voraussetzungen erfüllen.
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Verkehrsrechtsschutz: Dieser spezielle Rechtsschutz bezieht sich auf rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Er kann für einzelne Personen oder für Familien abgeschlossen werden.
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Berufsrechtsschutz: Dieser deckt arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen ab, z. B. bei Kündigungen oder Streitigkeiten bezüglich des Arbeitsvertrags. Er kann für Arbeitnehmer, aber auch für Selbständige relevant sein.
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Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: Er deckt rechtliche Streitigkeiten ab, die sich aus dem Besitz oder der Anmietung von Immobilien ergeben.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Rechtsschutzversicherungen automatisch alle diese Bereiche abdecken. Daher sollten Interessierte beim Abschluss genau prüfen, welche Bereiche sie benötigen und welche im gewählten Tarif enthalten sind.
Zudem können Personen, die einer bestimmten Berufsgruppe angehören, wie z.B. Beamte, spezielle Tarife erhalten, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.