Bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutz-Versicherung gibt es spezifische Situationen, in denen die Versicherung nicht leistet. Es ist von großer Bedeutung, diese Nicht-Leistungsfälle zu kennen, um nicht unerwartet vor hohen Kosten zu stehen. Die gängigen Nicht-Leistungsfälle einer Rechtsschutz-Versicherung werden nachfolgend erläutert:
-
Bereits bekannte Rechtsstreitigkeiten: Ein Versicherungsfall, der vor Abschluss der Versicherung oder vor Ende der Wartezeit eingetreten ist, wird in der Regel nicht abgedeckt.
-
Wartezeiten: Für bestimmte Rechtsgebiete, wie das Arbeits- oder Mietrecht, gibt es häufig Wartezeiten von mehreren Monaten nach Vertragsabschluss. Erst nach Ablauf dieser Zeit besteht Versicherungsschutz.
-
Vorsätzliche Straftaten: Wenn jemand wegen einer vorsätzlichen Straftat angeklagt wird, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht, es sei denn, es erfolgt ein Freispruch.
-
Spekulative Rechtsstreitigkeiten: Wenn die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits als gering eingestuft werden, kann die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen.
-
Streitigkeiten unter Versicherten: Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen mehreren Versicherten desselben Vertrags, leistet die Versicherung in der Regel nicht.
-
Bauprozesse: Viele Versicherer schließen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Bauprojekten aus ihrem Leistungskatalog aus.
-
Rechtsstreitigkeiten im Ausland: Hier gilt es, den Geltungsbereich der Versicherung genau zu prüfen. Nicht alle Versicherungen decken Rechtsstreitigkeiten weltweit ab.
-
Vertrags- und Patentrecht: Spezielle Rechtsbereiche wie das Patent- und Markenrecht oder gewisse vertragsrechtliche Streitigkeiten sind oft nicht abgedeckt.
Es ist empfehlenswert, stets die genauen Vertragsbedingungen der eigenen Rechtsschutz-Versicherung zu durchforsten, da diese von Anbieter zu Anbieter variieren können.