Eine Selbstbeteiligung ist in der Leistungsübersicht der MVK Privathaftpflichtversicherung (Stand 05/2024) nicht ausgewiesen. Ob im konkreten Vertrag ein Selbstbehalt vereinbart ist, hängt von den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen ab. Maßgeblich sind allein die vereinbarten Versicherungsbedingungen und der Versicherungsschein – für verbindliche Angaben zur Selbstbeteiligung sollten Sie dort nachsehen oder direkt bei der MVK nachfragen.
Was die Unterlagen hergeben
In der Leistungsübersicht der Privathaftpflichtversicherung (Stand 05/2024) der MVK wird für die Tarife Klassik, Top, Premium und Premium+ keine Selbstbeteiligung genannt. Die Übersicht listet Leistungen und deren Höchstentschädigungen auf, enthält aber keine Angabe zu einem generellen Selbstbehalt pro Schadenfall.
Die MVK weist in der Übersicht ausdrücklich darauf hin: Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Eine Selbstbeteiligung kann daher nur aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen zuverlässig abgelesen werden.
So prüfen Sie Ihren Selbstbehalt
- Versicherungsschein prüfen: Dort wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung ausgewiesen, falls sie Vertragsbestandteil ist.
- Versicherungsbedingungen lesen: Sie beschreiben verbindlich den Leistungsumfang und etwaige Selbstbehalte.
- Direkt bei der MVK nachfragen: MVK Versicherung, Borsigstraße 5, 76185 Karlsruhe, Telefon +49 721 56900-0, E-Mail kontakt@mvk-versicherung.de.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: MVK Versicherung, Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung, Stand 05/2024