Zur konkreten Kündigungsfrist der MVK Privathaftpflichtversicherung liegen in den uns vorliegenden Unterlagen (Leistungsübersicht Stand 05/2024) keine Angaben vor. In der Privathaftpflichtversicherung gilt üblicherweise die gesetzliche Regelung: ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist sowie ein Sonderkündigungsrecht z. B. im Schadenfall oder bei Beitragserhöhung. Die für Ihren Vertrag verbindlichen Fristen stehen in Ihrem Versicherungsschein und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Was aus den Unterlagen hervorgeht
Die vorliegende Leistungsübersicht der MVK Privathaftpflichtversicherung (Stand 05/2024) beschreibt ausschließlich den Leistungsumfang der Tarife Klassik, Top, Premium und Premium+. Angaben zur Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist sind darin nicht enthalten.
Laut dieser Übersicht gilt zudem: „Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.“ Das betrifft auch Regelungen zur Kündigung.
Wo Sie die verbindliche Frist finden
- Versicherungsschein: Hier sind Laufzeit und Hauptfälligkeit Ihres Vertrags dokumentiert.
- Versicherungsbedingungen: Darin stehen die Regelungen zu ordentlicher Kündigung und Sonderkündigungsrechten.
- Direkter Kontakt zur MVK: Borsigstraße 5, 76185 Karlsruhe, Telefon +49 721 56900-0, E-Mail kontakt@mvk-versicherung.de.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: MVK Versicherung, Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung (Stand 05/2024)