Erhöht ein Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Leistungsumfang entsprechend erhöht, besteht nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 40 VVG) ein außerordentliches Kündigungsrecht. Zur konkreten Ausgestaltung dieses Sonderkündigungsrechts in der MVK Privathaftpflichtversicherung liegen in den vorliegenden Unterlagen (Leistungsübersicht Stand 05/2024) jedoch keine Angaben vor. Maßgeblich sind allein die vereinbarten Versicherungsbedingungen und der Versicherungsschein – wir empfehlen, diese bzw. die Mitteilung über die Beitragserhöhung direkt zu prüfen.
Was in den vorliegenden MVK-Unterlagen steht
Die uns vorliegende Leistungsübersicht der MVK Privathaftpflichtversicherung (Stand 05/2024) beschreibt ausschließlich den Leistungsumfang der Tarife Klassik, Top, Premium und Premium+. Sie enthält keine Angaben zu Kündigungsfristen oder zum Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung.
Die Übersicht weist ausdrücklich darauf hin: Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes und der Vertragsbedingungen ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Dort finden Sie auch die Regelungen zur Kündigung.
Allgemeiner rechtlicher Rahmen (zur Orientierung)
Unabhängig vom konkreten Tarif gilt für Privathaftpflichtversicherungen der gesetzliche Rahmen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG):
- Beitragserhöhung ohne Mehrleistung: Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne dass der Versicherungsschutz entsprechend steigt, kann der Vertrag in der Regel innerhalb einer Frist nach Zugang der Mitteilung außerordentlich gekündigt werden (§ 40 VVG).
- Hinweis in der Mitteilung: Der Versicherer muss üblicherweise auf das Kündigungsrecht und die Frist hinweisen.
Die genaue Frist und das Verfahren für die MVK Privathaftpflichtversicherung entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen bzw. dem Schreiben zur Beitragsanpassung.
So gehen Sie konkret vor
- Prüfen Sie das Schreiben zur Beitragserhöhung – dort sollte das Sonderkündigungsrecht samt Frist genannt sein.
- Sehen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen und im Versicherungsschein nach.
- Fragen Sie im Zweifel direkt bei der MVK Versicherung nach: Borsigstraße 5, 76185 Karlsruhe, Tel. +49 721 56900-0, kontakt@mvk-versicherung.de.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: MVK Versicherung, Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung (Stand 05/2024); Versicherungsvertragsgesetz (VVG)