Zu den genauen Kündigungsfristen und -wegen der MVK Privathaftpflichtversicherung liegen in den vorliegenden Unterlagen (Leistungsübersicht Stand 05/2024) keine Angaben vor. In der Regel gelten bei Privathaftpflichtversicherungen die gesetzlichen Regeln: ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit mit drei Monaten Frist sowie ein Sonderkündigungsrecht etwa nach einem Schadenfall oder bei einer Beitragserhöhung. Die für Ihren Vertrag verbindlichen Fristen stehen in Ihrem Versicherungsschein und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
So gehen Sie vor
- Vertragsunterlagen prüfen: Die für Sie geltende Kündigungsfrist und das Vertragsende finden Sie in Ihrem Versicherungsschein und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
- Schriftlich kündigen: Formulieren Sie die Kündigung mit Vertragsnummer, Name, Anschrift und gewünschtem Kündigungstermin.
- Nachweis sichern: Senden Sie die Kündigung nachweisbar (z. B. per Einschreiben oder mit Lesebestätigung).
- Kontakt zur MVK: MVK Versicherung, Borsigstraße 5, 76185 Karlsruhe, Telefon +49 721 56900-0, E-Mail kontakt@mvk-versicherung.de (Quelle: MVK Leistungsübersicht, Stand 05/2024).
Mögliche Kündigungsanlässe (allgemein)
Die konkreten Fristen für Ihren MVK-Vertrag ergeben sich aus Ihren Bedingungen. Üblich sind bei Privathaftpflichtversicherungen folgende Anlässe:
- Ordentliche Kündigung zum Ablauf der Vertragslaufzeit.
- Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall (für Sie und den Versicherer).
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung ohne Mehrleistung.
Ob und in welcher Frist diese Rechte für Ihren Tarif gelten, entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. Zu den konkreten MVK-Fristen liegen hier keine Angaben vor.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: MVK Versicherung, Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung, Stand 05/2024