Eine generelle Selbstbeteiligung für alle Schäden ist in den vorliegenden Unterlagen der Neodigital Wohngebäudeversicherung nicht ausgewiesen. Belegt sind jedoch konkrete Selbstbehalte bei bestimmten Leistungen: Für "Weitere Elementargefahren" (sofern vereinbart) gilt in allen Tarifstufen (NEO S, M, L, L Spezial) eine Selbstbeteiligung von 10 % des Schadens, mindestens 500 Euro und maximal 5.000 Euro. Bei Graffitischäden im Tarif NEO L beträgt der Selbstbehalt 250 Euro. Ob darüber hinaus weitere Selbstbehalte oder tarifliche Optionen bestehen, regeln die offiziellen Versicherungsbedingungen.
Belegte Selbstbehalte im Detail
- Weitere Elementargefahren (ohne ZÜRS 3 und 4, sofern vereinbart): Selbstbeteiligung von 10 % des Schadens, mindestens 500 Euro, maximal 5.000 Euro – gilt in allen Tarifstufen NEO S, NEO M, NEO L und L Spezial.
- Graffitischäden im Tarif NEO L: Entschädigung bis 2.500 Euro mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro. Im Tarif L Spezial ist für Graffiti eine Grenze von 5.000 Euro genannt.
Quelle: Neodigital, Leistungsübersicht Wohngebäude 2025.
Wartezeit bei Elementarschäden
Neben dem Selbstbehalt ist bei Schäden durch Elementargefahren eine Wartezeit von 14 Tagen vorgesehen (in allen Tarifstufen). Diese entfällt bei unmittelbarer Vorversicherung.
Quelle: Neodigital, Leistungsübersicht Wohngebäude 2025.
Wo die vollständigen Regelungen stehen
Die hier genannte Leistungsübersicht ist laut Neodigital ausdrücklich nur eine Kurzübersicht. Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist allein der Wortlaut der Versicherungsbedingungen und der besonderen Vereinbarungen. Ob es eine optionale generelle Selbstbeteiligung (z. B. zur Beitragssenkung) gibt und welche weiteren Selbstbehalte gelten, ist den offiziellen Dokumenten (Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt) zu entnehmen. Dazu liegen über die genannten Positionen hinaus keine belegten Angaben vor.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Neodigital, Leistungsübersicht Wohngebäude 2025; Neodigital Versicherung, offizielle Website (neodigital.de)