Ja, die Neodigital Wohngebäudeversicherung lässt sich kündigen – laut Leistungsübersicht bietet Neodigital in den Tarifen ein tägliches Kündigungsrecht. Zusätzlich existiert ein Teilkündigungsrecht. Die konkreten Voraussetzungen einer Kündigung nach einem Schadenfall (das gesetzliche Sonderkündigungsrecht) regeln die offiziellen Versicherungsbedingungen von Neodigital; dazu liegen in den vorliegenden Quellen keine zeilengenauen Detailangaben vor.
Kündigungsrechte laut Neodigital-Leistungsübersicht
In der Leistungsübersicht Wohngebäude 2025 von Neodigital sind unter „Allgemeine Bestimmungen" folgende Punkte aufgeführt:
- Tägliches Kündigungsrecht
- Teilkündigungsrecht
Diese Angaben stammen aus der Kurzübersicht der Bedingungen. Maßgeblich für den tatsächlichen Versicherungsschutz und die genauen Kündigungsmodalitäten ist laut Neodigital ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen und besonderen Vereinbarungen.
Kündigung nach einem Schadenfall
Ob und unter welchen Bedingungen Sie nach einem gemeldeten Schaden kündigen können (sogenanntes Sonderkündigungsrecht nach dem Versicherungsvertragsgesetz), wird in den offiziellen Versicherungsbedingungen von Neodigital geregelt. Die vorliegenden Quellen enthalten dazu keine zeilengenauen Detailangaben.
Für die verbindliche Auskunft sollten Sie die offiziellen Unterlagen der Neodigital Versicherung heranziehen (Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen Wohngebäude) oder direkt beim Versicherer nachfragen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Neodigital, Leistungsübersicht Wohngebäude 2025; Neodigital Versicherung, offizielle Website (neodigital.de)