Ob und in welchem Umfang ein Unterversicherungsverzicht bei der Neodigital Wohngebäudeversicherung vereinbart ist, geht aus der uns vorliegenden Leistungsübersicht (Stand 2025) nicht ausdrücklich hervor – dort ist dieser Punkt nicht eigens aufgeführt. Maßgeblich sind allein die offiziellen Versicherungsbedingungen und das Produktinformationsblatt von Neodigital; dort ist geregelt, ob ein Unterversicherungsverzicht besteht. Üblicherweise hängt ein solcher Verzicht davon ab, dass die Versicherungssumme korrekt (etwa nach Wert 1914 oder Wohnfläche) ermittelt wird. Bitte prüfen Sie den konkret angebotenen Tarif in den Bedingungen oder fragen Sie direkt bei Neodigital nach.
Was unsere Quellen zur Unterversicherung sagen
In der Leistungsübersicht Wohngebäude 2025 der Neodigital (Tarife NEO S, NEO M, NEO L und L Spezial) ist ein Unterversicherungsverzicht nicht als eigene Position aufgeführt. Daraus lässt sich nicht ableiten, ob ein solcher Verzicht besteht oder nicht – die Kurzübersicht bildet nur einen Ausschnitt des Leistungsumfangs ab.
Neodigital weist in der Leistungsübersicht ausdrücklich darauf hin: „Der dargestellte Leistungsumfang ist eine Kurzübersicht. Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen und besonderen Vereinbarungen.“ Die verbindliche Antwort zur Unterversicherung steht daher im Produktinformationsblatt und in den Versicherungsbedingungen (Fassung 2025).
Was Unterversicherung überhaupt bedeutet
Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Gebäudes. Im Schadenfall kann der Versicherer die Entschädigung dann anteilig kürzen. Ein Unterversicherungsverzicht schließt diese Kürzung aus – meist unter der Bedingung, dass die Versicherungssumme sachgerecht ermittelt wurde.
Bei der Wertermittlung gibt es üblicherweise zwei gängige Verfahren, die auch in der Stiftung-Warentest-Übersicht unterschieden werden: die Berechnung nach Wert 1914 oder nach Wohnfläche. Für Neodigital-Tarife wird dort die Berechnung nach Wohnfläche ausgewiesen (Stiftung Warentest, Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschutz, Stand 01.01.2026).
So prüfen Sie es konkret
- Fordern Sie das Produktinformationsblatt und die Versicherungsbedingungen (WG NEO 2025) zum angebotenen Tarif an.
- Suchen Sie dort gezielt nach den Stichworten „Unterversicherung“ bzw. „Unterversicherungsverzicht“.
- Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme korrekt ermittelt wird (z. B. nach Wohnfläche), damit ein eventueller Verzicht greift.
- Im Zweifel direkt bei Neodigital über die offizielle Website (neodigital.de/wohngebaeudeversicherung) nachfragen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Neodigital, Leistungsübersicht Wohngebäude 2025; Neodigital, offizielle Website (neodigital.de) – Produktinformationsblatt und Versicherungsbedingungen 2025; Stiftung Warentest, Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschutz, Stand 01.01.2026