Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, sollten Sie (oder eine mitversicherte Person) unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und die HanseMerkur möglichst schnell über den Unfall informieren (Schadenhotline 040 4119-7000). Für die Invaliditätsleistung ist zu beachten, dass eine unfallbedingte Invalidität grundsätzlich innerhalb bestimmter Fristen eintreten, ärztlich festgestellt und bei der HanseMerkur geltend gemacht werden muss. Die genauen Fristen (z. B. zur ärztlichen Feststellung und Geltendmachung der Invalidität) ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen „Best Gold"; verbindlich ist Ihr Versicherungsschein mit den vereinbarten Bedingungen.
Was unmittelbar nach dem Unfall zu tun ist
Die HanseMerkur nennt in ihrer Kundeninformation zur Unfallversicherung Best Gold folgende Sofortmaßnahmen:
- Arzt hinzuziehen: Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, ziehen Sie (oder eine mitversicherte Person) unverzüglich einen Arzt hinzu und befolgen seine Anordnungen.
- Versicherer benachrichtigen: Benachrichtigen Sie die HanseMerkur möglichst schnell, wenn ein Unfall passiert ist. Das weitere Vorgehen wird dann gemeinsam geklärt.
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen und ärztliche Untersuchungen zur Prüfung der Leistungspflicht ermöglichen (Obliegenheiten nach einem Unfall).
Quelle: HanseMerkur, Kundeninformation Unfallversicherung Best Gold.
So erreichen Sie die Schadenmeldung
- Schadenhotline: 040 4119-7000
- E-Mail: hma-schaden@hansemerkur.de
- Online: www.hansemerkur.de
Quelle: HanseMerkur, Kundeninformation Unfallversicherung Best Gold.
Warum die Fristen bei der Invaliditätsleistung wichtig sind
Bei der Invaliditätsleistung (Kapitalzahlung bei dauerhafter unfallbedingter Invalidität) ist der Faktor Zeit besonders entscheidend: Eine unfallbedingte Invalidität muss grundsätzlich innerhalb bestimmter Fristen eintreten, ärztlich festgestellt und bei der HanseMerkur geltend gemacht werden, damit ein Anspruch besteht.
Die exakten Fristen und deren Berechnung sind in den Versicherungsbedingungen Best Gold im Abschnitt zur Invaliditätsleistung geregelt. Zu den konkreten Fristenwerten (z. B. in Monaten) liegen in dieser Zusammenfassung keine belastbaren Zahlen vor – maßgeblich sind die Angaben in Ihren Versicherungsbedingungen und im Versicherungsschein. Im Zweifel sollten Sie sich daher frühzeitig an die HanseMerkur wenden und die Invalidität rechtzeitig ärztlich feststellen lassen.
Praktische Empfehlung
- Unfall so früh wie möglich bei der HanseMerkur melden – auch wenn noch unklar ist, ob eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt.
- Arztbesuche und Befunde dokumentieren, damit eine Invalidität fristgerecht ärztlich festgestellt werden kann.
- Bei Unsicherheit zu konkreten Fristen die Schadenhotline (040 4119-7000) kontaktieren oder in den Versicherungsbedingungen Best Gold nachlesen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Kundeninformation Unfallversicherung Best Gold (November 2022); HanseMerkur, Versicherungsbedingungen Unfallversicherung Best Gold; HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/unfallversicherung)