Ja, in der HanseMerkur Unfallversicherung „Best Gold" lässt sich eine Unfall-Rente als Leistungsart vereinbaren. Laut Bedingungen (Best Gold, Stand November 2022) gibt es zwei Varianten: eine Unfall-Rente ab 50 % Invaliditätsgrad und eine Unfall-Rente ab 40 % Invaliditätsgrad. Die Rente wird gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad die vereinbarte Schwelle (40 % bzw. 50 %) erreicht. Ob und in welcher Höhe eine Unfall-Rente besteht, hängt von Ihrem konkreten Vertrag und dem Versicherungsschein ab.
Ab wann die Unfall-Rente gezahlt wird
In den Bedingungen der HanseMerkur Unfallversicherung Best Gold (Stand November 2022) sind zwei Rentenvarianten vorgesehen, die sich nach dem erreichten Invaliditätsgrad richten:
- Unfall-Rente ab 50 %: Die Rente wird fällig, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt.
- Unfall-Rente ab 40 %: Hier setzt die Rentenzahlung bereits ab einem Invaliditätsgrad von 40 % ein.
Welche dieser Varianten – und ob überhaupt – für Sie gilt, ergibt sich aus Ihrem individuellen Versicherungsschein. Die Unfall-Rente ist eine vereinbarbare Leistungsart, kein automatischer Bestandteil jedes Vertrags.
Gut zu wissen zum Leistungsumfang
Die Unfall-Rente ist nur eine von vielen Leistungsarten, die bei Best Gold vereinbart werden können. Weitere in den Bedingungen genannte Leistungen sind unter anderem:
- Invaliditätsleistung (einmalige Kapitalzahlung)
- Todesfall-Leistung
- Unfall-Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
- Übergangsleistung, Bergungskosten, Komageld und weitere
Zur konkreten Höhe der Unfall-Rente (Monatsbetrag) liegen in den vorliegenden Quellen keine festen Zahlenwerte vor. Die Höhe wird im Versicherungsschein festgelegt und ist tarif- und vertragsabhängig.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Bedingungen Unfallversicherung Best Gold, November 2022; HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/unfallversicherung)