Wenn die HanseMerkur Unfallversicherung (Tarif Best Gold) eine Leistung ablehnt oder kürzt, sollten Sie zunächst die schriftliche Begründung und die Erklärung über die Leistungspflicht anfordern. Die HanseMerkur ist laut Bedingungen verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Vorlage der Unterlagen zu erklären, ob und in welcher Höhe sie leistet. Reagiert sie aus Ihrer Sicht zu Unrecht, können Sie Widerspruch einlegen, den Versicherungsombudsmann einschalten oder den Rechtsweg beschreiten – die HanseMerkur nimmt am Ombudsverfahren teil (Stiftung Warentest, Stand 01.10.2025).
Schritt für Schritt vorgehen
- Begründung anfordern: Verlangen Sie die schriftliche Ablehnung bzw. die Erklärung über die Leistungspflicht. Die HanseMerkur muss laut Bedingungen innerhalb eines Monats nach Eingang der erforderlichen Unterlagen erklären, ob und in welcher Höhe sie leistet.
- Unterlagen prüfen: Gleichen Sie die Ablehnung mit Ihrem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen Best Gold ab (z. B. Unfallbegriff, Ausschlüsse, Mitwirkung von Krankheiten/Gebrechen).
- Fristen beachten: Prüfen Sie, ob eine Neubemessung des Invaliditätsgrads möglich ist (die Bedingungen sehen hierfür eine Neubemessungsmöglichkeit vor).
- Widerspruch/Nachweise: Reichen Sie fehlende ärztliche Unterlagen nach oder legen Sie schriftlich Widerspruch mit zusätzlichen Belegen ein.
Ombudsmann und Rechtsweg
Bleibt der Streit bestehen, haben Sie laut HanseMerkur-Kundeninformation mehrere Möglichkeiten:
- Hauptverwaltung: Wenden Sie sich zunächst an die Hauptverwaltung der HanseMerkur in Hamburg.
- Versicherungsombudsmann: Sie können sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann e. V. (Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de) als außergerichtlichen Streitschlichter wenden. Die HanseMerkur hat ihre Teilnahme an diesem Verfahren erklärt (bestätigt auch durch Stiftung Warentest, Stand 01.10.2025).
- BaFin: Beschwerden sind zudem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, möglich.
- Gericht: Der Rechtsweg bleibt in jedem Fall offen. Klagen gegen die HanseMerkur können Sie beim Gericht in Hamburg oder an Ihrem Wohnsitz erheben.
Häufige Gründe für eine Ablehnung
Eine Kürzung oder Ablehnung kann laut Bedingungen u. a. folgende Ursachen haben:
- Ausgeschlossene Unfälle oder Gesundheitsschäden: Die Bedingungen enthalten einen eigenen Abschnitt zu ausgeschlossenen Unfällen und Gesundheitsschäden.
- Mitwirkung von Krankheiten/Gebrechen: Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der Unfallfolge mitgewirkt, kann die Leistung entsprechend gekürzt werden.
- Verletzung von Obliegenheiten: z. B. kein rechtzeitiges Hinzuziehen eines Arztes oder unvollständige/unrichtige Angaben.
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Unrichtige Angaben bei Antragstellung können zu Rücktritt oder Leistungsfreiheit führen.
Prüfen Sie daher genau, auf welchen dieser Punkte sich die HanseMerkur beruft.
Verjährung nicht verpassen
Für Ansprüche aus dem Unfallversicherungsvertrag gilt die gesetzliche Verjährung. Warten Sie mit Widerspruch oder rechtlichen Schritten daher nicht zu lange. Zu konkreten Fristen im Einzelfall sollten Sie die Versicherungsbedingungen bzw. rechtlichen Rat heranziehen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Versicherungsbedingungen Unfallversicherung Best Gold (November 2022); HanseMerkur, Kundeninformation Unfallversicherung Best Gold; Stiftung Warentest, Unfallversicherungen, Stand 01.10.2025; HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/unfallversicherung)