Ziehen Sie nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, unverzüglich einen Arzt hinzu und befolgen Sie dessen Anordnungen. Melden Sie den Unfall der HanseMerkur anschließend möglichst schnell – telefonisch über die Schadenhotline 040 4119-7000, per E-Mail an hma-schaden@hansemerkur.de oder online über www.hansemerkur.de. Bei der Meldung müssen Sie vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen (Stand: Oktober 2026).
So melden Sie den Unfall – Schritt für Schritt
- Arzt hinzuziehen: Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, ziehen Sie (oder die mitversicherte Person) unverzüglich einen Arzt hinzu und befolgen seine Anordnungen.
- HanseMerkur benachrichtigen: Melden Sie den Unfall möglichst schnell. Die HanseMerkur klärt dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.
- Unterlagen bereithalten: Halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer sowie ärztliche Befunde/Unterlagen bereit.
Kontaktwege für die Schadenmeldung
- Schadenhotline: 040 4119-7000
- E-Mail: hma-schaden@hansemerkur.de
- Online: www.hansemerkur.de
Quelle: HanseMerkur, Versicherungsbedingungen Unfallversicherung Best Gold.
Pflichten nach dem Unfall (Obliegenheiten)
Nach einem Unfall sind laut Bedingungen bestimmte Obliegenheiten zu beachten:
- Hinzuziehen eines Arztes und Befolgen seiner Anordnungen.
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben gegenüber der HanseMerkur.
- Ärztliche Untersuchungen zur Prüfung der Leistungspflicht zulassen.
- Auskunftspflicht: benötigte Informationen zur Verfügung stellen.
Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies Folgen für die Leistung haben (siehe Bedingungen).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Versicherungsbedingungen Unfallversicherung Best Gold (November 2022); Offizielle HanseMerkur-Website (hansemerkur.de)