Ja. Die Uelzener Pferdehaftpflichtversicherung deckt ausdrücklich auch Schäden aus der Verwendung des eigenen Reittieres als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken (z. B. Kutsche oder Schlitten). Ist das Pferd im Versicherungsschein als Kutschpferd eingetragen, sind zusätzlich Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Kutschen und Schlitten bis 100.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr mitversichert. Beachten Sie jedoch: Für Kutsch- bzw. Holzrück- und Therapiepferde gilt laut offizieller Uelzener-Website ein Beitragszuschlag von 10 %.
Was ist beim Fahren mit dem Pferd versichert?
Laut Bedingungen (BHAFPf 2024, A1-1) zählt zum versicherten Risiko ausdrücklich auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Verwendung des eigenen Reittieres als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken. Das Fahren mit Kutsche oder Schlitten ist damit grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst.
- Voraussetzung ist, dass das versicherte Tier in Verbindung mit der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsart eingesetzt wird.
- Für Kutsch-/Fuhrwerkseinsatz sieht die Uelzener einen besonderen Nutzungszweck vor – entsprechend ist das Pferd als Kutschpferd einzutragen.
Schäden an gemieteten/geliehenen Kutschen und Schlitten
Ist das im Versicherungsschein bezeichnete Pferd als Kutschpferd eingetragen, gilt gemäß A1-6.3.2 zusätzlich die Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Kutschen und Schlitten als mitversichert.
- Höchstentschädigung: 100.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
- Ausgeschlossen bleiben Schäden, deren Ursache in der Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit der Kutsche oder des Schlittens liegt.
Beitragszuschlag für Kutschpferde
Nach der offiziellen Uelzener-Website wird der Beitrag nach Verwendungszweck gestaffelt. Für Holzrück-/Kutschpferde und Therapiepferde gilt ein Zuschlag von 10 %. Reine Reitpferde ohne besondere gewerbliche Nutzung sind günstiger; umgekehrt gibt es z. B. 30 % Ermäßigung bei Pferden ohne Reiten.
Weitere versicherte Führ- und Fahrsituationen
Über das Fahren hinaus sind laut Bedingungen und offizieller Website u. a. versichert:
- Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung sowie Reiten ohne Sattel bzw. ohne Zaumzeug;
- Mitführen eines Handpferdes;
- Führen des Pferdes ohne Halfter/ohne Trense;
- Flurschäden und Weiderisiko sowie Schäden aus dem Deckakt.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Bedingungen private Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung (BHAFPf 2024, gültig ab 24.01.2025); Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de), Produktseite Pferdehaftpflicht