Die Uelzener Pferdehaftpflichtversicherung können Sie regulär zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer kündigen – die genauen Fristen und das Vertragsende ergeben sich aus Ihrem Versicherungsschein (Abschnitt B2 der Bedingungen BHAFPf 2024). Zusätzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht: nach einem Versicherungsfall (B2-2) sowie nach einer Beitragserhöhung durch Beitragsangleichung (A(GB)-3.5), ohne dass sich der Leistungsumfang ändert. Konkrete Angaben zur ordentlichen Kündigungsfrist und zum genauen Vertragsablauf stehen in Ihrem individuellen Versicherungsschein und werden in dem uns vorliegenden Bedingungsauszug nicht vollständig wiedergegeben.
Sonderkündigungsrecht nach einem Versicherungsfall
Nach einem Versicherungsfall haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Uelzener regelt dies in Abschnitt B2-2 (Kündigung nach Versicherungsfall) der Bedingungen für die private Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung (BHAFPf 2024). Die genauen Fristen zu diesem Kündigungsrecht sind im uns vorliegenden Bedingungsauszug nicht im Wortlaut enthalten – sie finden sich im vollständigen Bedingungstext und in Ihrem Versicherungsschein.
Kündigung nach Beitragserhöhung (Beitragsangleichung)
Erhöht sich Ihr Beitrag durch die jährliche Beitragsangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie kündigen (A(GB)-3.5):
- Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers.
- Wirksam mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
- Die Uelzener muss Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen; die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung zugehen.
Eine reine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet laut Bedingungen kein Kündigungsrecht.
Weitere Fälle mit Kündigungsrecht
- Risikoerhöhung durch neue Rechtsvorschriften (A1-8.2): Hier kann der Versicherer mit einer Frist von einem Monat kündigen – dieses Recht steht der Uelzener zu, nicht dem Kunden.
- Veräußerung des Pferdes (B2-3): Bei Verkauf/Übergang des versicherten Tieres bestehen besondere Rechtsfolgen und ggf. Kündigungsmöglichkeiten nach B2-3.
So gehen Sie bei der Kündigung vor
- Kündigung schriftlich einreichen (Brief, ggf. Fax oder über die angegebenen Kontaktwege).
- Kontakt Uelzener: Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen, Tel. 0581 8070-0, Fax 0581 8070-248, E-Mail info@uelzener.de.
- Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein auf Vertragsbeginn, Vertragsdauer und die konkrete ordentliche Kündigungsfrist.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Bedingungen private Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung (BHAFPf 2024); Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de)