Die konkrete Kündigungsfrist zum regulären Vertragsende ist in den vorliegenden Auszügen der Uelzener-Bedingungen (BHAFPf 2024) nicht im Volltext enthalten – die Regelungen stehen in Abschnitt B2 „Dauer und Ende des Vertrags / Kündigung". Neben der ordentlichen Kündigung zum Ablauf gibt es laut Bedingungen aber ausdrücklich ein Sonderkündigungsrecht nach einem Versicherungsfall (B2-2) sowie ein Kündigungsrecht nach einer Beitragsangleichung. Maßgeblich sind immer der genaue Bedingungstext (Abschnitt B2) sowie Ihr Versicherungsschein. (Stand: Oktober 2026)
Was die vorliegenden Bedingungen regeln
In den Bedingungen der Uelzener für die private Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung (BHAFPf 2024, gültig ab 24.01.2025) ist das Thema Kündigung in Teil B, Abschnitt B2 geregelt:
- B2-1 – Dauer und Ende des Vertrags
- B2-2 – Kündigung nach Versicherungsfall
- B2-3 – Veräußerung und deren Rechtsfolgen
Der genaue Wortlaut mit konkreten Fristen (z. B. zum Ablauf des Versicherungsjahres) ist in den uns vorliegenden Auszügen nicht abgedruckt. Verbindlich sind der vollständige Bedingungstext zu B2 sowie Ihr Versicherungsschein.
Sonderkündigungsrechte laut Bedingungen
Aus den vorliegenden Bedingungen gehen folgende Kündigungs- bzw. Sonderkündigungsrechte hervor:
- Kündigung nach Versicherungsfall (B2-2): Nach einem Schadenfall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die genauen Fristen stehen im Bedingungstext B2-2.
- Kündigung nach Beitragsangleichung (A(GB)-3.5): Erhöht sich der Beitrag durch eine Beitragsangleichung, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen – frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte. Der Versicherer muss in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen.
- Kündigung bei Risikoerhöhung durch neue Rechtsvorschriften (A1-8.2): Hier kann der Versicherer mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Hinweis: Eine reine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht (A(GB)-3.5).
Vertragslaufzeit und Beitragsvorteil
Für die Laufzeit ist zu beachten: Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 3 Jahren gewährt die Uelzener laut offizieller Website einen 5 % Laufzeit-Rabatt; 1-Jahres-Verträge erhalten keinen Laufzeitrabatt. Welche Kündigungsfrist konkret für Ihren Vertrag gilt, hängt von der vereinbarten Laufzeit ab und ist in Ihrem Versicherungsschein sowie in Abschnitt B2-1 der Bedingungen festgelegt.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Bedingungen private Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung (BHAFPf 2024); Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de)