Ja. Erhöht sich der Beitrag durch eine Beitragsangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie die Uelzener Pferdehaftpflicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – mit sofortiger Wirkung, frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte (Bedingungen BHAFPf 2024, A(GB)-3.5). Die Uelzener muss Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen, und die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung zugehen. Eine reine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet dagegen kein Kündigungsrecht.
So funktioniert die außerordentliche Kündigung
- Voraussetzung: Der Beitrag steigt aufgrund einer Beitragsangleichung (A(GB)-3.3), ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert.
- Frist: Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers (A(GB)-3.5).
- Wirkung: mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
- Pflicht des Versicherers: Die Uelzener muss in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen; die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung zugehen.
Was ist eine Beitragsangleichung?
Die Versicherungsbeiträge unterliegen laut Bedingungen einer jährlichen Beitragsangleichung. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt dafür, um welchen Prozentsatz sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zugelassenen Haftpflichtversicherer gegenüber dem Vorjahr verändert hat (A(GB)-3.2).
- Bei einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, bei einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag anzupassen.
- Liegt die Veränderung unter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung (A(GB)-3.4).
Wann besteht KEIN Kündigungsrecht?
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet ausdrücklich kein Kündigungsrecht (A(GB)-3.5). Das Sonderkündigungsrecht greift zudem nur, wenn die Beitragserhöhung aus der Beitragsangleichung resultiert und der Versicherungsschutz unverändert bleibt.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener Bedingungen private Pferdehalter-Haftpflicht (BHAFPf 2024), gültig ab 24.01.2025; Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de)