Einen Schaden melden Sie der Uelzener möglichst unverzüglich, z. B. telefonisch unter 0581 8070-0, per Fax (0581 8070-248), per E-Mail (info@uelzener.de) oder schriftlich an die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen. Wichtig ist, dass Sie alle Umstände wahrheitsgemäß schildern, nichts ohne Zustimmung des Versicherers anerkennen und bei einem Rechtsstreit die Prozessführung dem Versicherer überlassen. Der genaue Ablauf und die Fristen ergeben sich aus den Bedingungen BHAFPf 2024 sowie Ihrem Versicherungsschein (Stand: Oktober 2026).
Kontaktwege zur Schadenmeldung
Die Uelzener nennt in ihren Vertragsunterlagen folgende offizielle Kontaktdaten für die Meldung Ihres Anliegens:
- Telefon: 0581 8070-0
- Fax: 0581 8070-248
- E-Mail: info@uelzener.de
- Post: Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen
Halten Sie für die Meldung Ihre Versicherungsscheinnummer bereit.
Was Sie bei der Schadenmeldung beachten sollten
Laut den Bedingungen (Abschnitt B3 – Obliegenheiten) gelten im Schadenfall u. a. folgende Pflichten:
- Unverzügliche Meldung: Der Versicherungsfall ist dem Versicherer anzuzeigen, sobald Sie davon Kenntnis erlangt haben.
- Kein eigenmächtiges Anerkenntnis: Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne Zustimmung des Versicherers abgeben, binden den Versicherer nur eingeschränkt (A1-4.1).
- Prozessführung überlassen: Kommt es zum Rechtsstreit, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess auf seine Kosten in Ihrem Namen zu führen (A1-4.2).
- Schadenminderung: Sie sind grundsätzlich verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten (B3-2).
Was passiert nach der Meldung?
Der Versicherungsschutz der Uelzener umfasst drei Kernleistungen (A1-4.1):
- Prüfung der Haftpflichtfrage – ob und in welchem Umfang Sie haften.
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz).
- Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen – bei bindender Feststellung binnen zwei Wochen.
Je nach Tarif und Schaden können Selbstbeteiligungen gelten (z. B. ohne, 150 € oder 300 € je Leistungsfall; bei Sachschäden des Pferdehüters 250 € je Versicherungsfall).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, offizielle Website (uelzener.de); Uelzener Bedingungen private Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung (BHAFPf 2024)