Ja. Die Uelzener Pferdehaftpflichtversicherung deckt vorübergehende Auslandsaufenthalte weltweit bis zu einem Jahr ab. Ausgenommen sind allerdings Schäden, die in den USA, US-Territorien und Kanada eintreten oder dort geltend gemacht werden. Für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz gilt der Schutz im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (Stand: Oktober 2026).
Umfang des Auslandsschutzes
- Weltweit bis zu einem Jahr: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Versicherungsfällen, die auf einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eintreten (laut offizieller Uelzener-Website bis zu einem Jahr).
- Arbeitsunfälle im Ausland: Mitversichert sind zudem Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII (Bedingungen A1-6.5).
- Leistung in Euro: Die Zahlungen des Versicherers erfolgen in Euro.
Was ist vom Auslandsschutz ausgeschlossen?
- USA, US-Territorien und Kanada: Versicherungsfälle, die dort eintreten und/oder geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen (Bedingungen A1-6.5 b).
- Strafschadensersatz: Ansprüche mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages, sind nicht versichert.
Umweltschäden im Ausland (USchadG)
Für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz gilt laut Bedingungen (Abschnitt A2-2) der Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintreten.
Kaution bei behördlicher Anordnung
Muss der Versicherungsnehmer im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, stellt die Uelzener den erforderlichen Betrag bis zu 350.000 Euro zur Verfügung (Bedingungen A1-6.5). Der Betrag wird auf eine spätere Schadenersatzzahlung angerechnet; ein Differenzbetrag ist zurückzuzahlen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de); Bedingungen der Uelzener für die private Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung (BHAFPf 2024)