Die Uelzener Pferdehaftpflichtversicherung (Bedingungen BHAFPf 2024) deckt die gesetzliche Haftpflicht des Pferdehalters – ausgeschlossen sind jedoch u. a. vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Ansprüche der versicherten Personen untereinander, Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie reine Erfüllungsansprüche aus Verträgen. Hinzu kommen spezielle Ausschlüsse wie Asbest, Gentechnik, ionisierende Strahlen, Senkungen/Erdrutsche/Überschwemmungen sowie Schäden im Ausland in USA/Kanada/US-Territorien. Maßgeblich ist stets der vollständige Bedingungstext samt Versicherungsschein. (Stand: Oktober 2026)
Wichtigste allgemeine Ausschlüsse (A1-7)
Laut den Bedingungen BHAFPf 2024 (Abschnitt A1-7) sind vom Versicherungsschutz unter anderem ausgeschlossen:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden (A1-7.1).
- Ansprüche der Versicherten untereinander sowie Schadenfälle von Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft (A1-7.3, A1-7.4) – ausgenommen bestimmte Personenschäden (A1-2.5).
- Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern (A1-7.14), Luft- und Raumfahrzeugen (A1-7.15) sowie Wasserfahrzeugen (A1-7.16).
- Asbest (A1-7.7), Gentechnik (A1-7.8) und energiereiche ionisierende Strahlen (A1-7.13).
- Schäden aus Senkungen von Grundstücken, Erdrutschungen und Überschwemmungen (A1-7.12).
- Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen (A1-7.9) sowie Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Diskriminierung (A1-7.10).
- Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten (A1-7.17).
- Gemeingefahren und Krieg (z. B. Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Streik, Maßnahmen von hoher Hand – A1-7.18).
Keine Erfüllungs- und Vertragsansprüche
Kein Versicherungsschutz besteht für reine Erfüllungsansprüche aus Verträgen (A1-3.2), z. B. Ansprüche auf Erfüllung, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz statt der Leistung oder wegen Nutzungsausfalls des Vertragsgegenstands. Ebenfalls nicht versichert sind Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen (A1-3.3).
Ausschlüsse im Ausland
Vorübergehende Auslandsaufenthalte sind weltweit bis zu einem Jahr mitversichert – ausgenommen sind jedoch Versicherungsfälle in den USA, US-Territorien und Kanada (A1-6.5). Zudem bleiben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter (insbesondere punitive oder exemplary damages) ausgeschlossen.
Weitere besondere Ausschlüsse
- Verbotene Eigenmacht und Sachen aus besonderem Verwahrungsvertrag (A1-7.5).
- Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen bzw. Arbeiten/Leistungen (A1-7.6).
- Übertragung von Krankheiten (A1-7.11) – Versicherungsschutz jedoch, wenn weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit bewiesen wird.
- Bei Mietsachschäden ausgeschlossen: Abnutzung/Verschleiß, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel-, Elektro- und Gasanlagen, Glasschäden sowie Schäden durch Schimmelbildung (A1-6.3.3).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Bedingungen für die private Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung (BHAFPf 2024, gültig ab 24.01.2025); Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de)